Beschreibung
Die Gas‑ und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien sind ursprünglich zum 1. April 2012 in Kraft getreten und gelten seit diesem Zeitpunkt für alle Neuverlegungen von bzw. Änderungen an Leitungskreuzungen im Sinne dieser Richtlinien.
Der Geltungsbereich der Richtlinien wurde auch auf Abwasserleitungen und kommerziell genutzte Breitbandkabel erweitert. Die Richtlinien enthalten Bemessungstabellen, die die statischen Vortriebsverfahren (z.B. Pressbohrverfahren etc.) berücksichtigen.
Die Erweiterung der Regelungen umfasst, dass mantelrohrlose Gasleitungskreuzungen auch unter Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 160 km/h möglich sind.
Die Kreuzungsrichtlinien berücksichtigen ebenso, dass sich der Einsatz von HDD‑Verfahren auch bei Kreuzungen von Gas‑ und Wasserleitungen auf Gelände der DB vermehrt durchgesetzt hat.
Die Vergütungspauschalen für den Abschluss von Kreuzungsverträgen mit der DB Netz AG wurden jetzt zum 01.01.2022 turnusmäßig an die allgemeinen Preisentwicklungen angepasst.