Ab sofort gilt das neue Vergaberecht für Verfahren oberhalb der Schwellenwerte. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben. Gleichzeitig ermöglicht es der neue Rechtsrahmen den Vergabestellen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen. Die ersten Tiel zum neuen Vergaberecht finden Sie bei uns im Shop.